| Der Erwerb der technischen Zulassungen versetzt uns in die Lage, Arbeiten nach den strengen Qualitätsstandards des Wasserhaushalts-Gesetzes Paragraph 19 I durchführen zu dürfen sowie nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 - Asbest, Abbruch-, Sanierungen und Instandhaltungen. Auch private Bauherren bauen auf uns: Wir erstellen termingerecht und genau nach den Ansprüchen unserer Kunden Hallen, Büro- und Geschäftsgebäude.
Wir bei Rapp sind ein erfahrenes Team und garantieren Ihnen höchste Standards bei allen Arbeiten unseres Leistungsspektrums. Mit unseren innovativen Ideen und Konzepten, den verantwortungsbewußten Mitarbeitern und dem Einsatz von modernen Technologien sind wir der adäquate Partner für Wasserverbände, Städte, Gemeinden und industrielle Auftraggeber.
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